Auf Wunsch packen wir den gesamten Hausrat in die von uns vorgesehenen Umzugskartons.
Empfehlenswert ist dies zumindest für zerbrechliches Gut, da laut § 451g HGB nur das Umzugsgut versichert ist, das durch geschultes Personal eingepackt wird. Dafür steht unseren Mitarbeitern Packpapier, Seidenpapier, Wellpappe sowie Luftpolsterfolie zur Verfügung.